Regelungen zum Schulbetrieb
Schulordnung
Die Schule ist ein Ort der Begegnung. Gemeinsame Abmachungen und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
Zugang und Zeit
Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schulhäuser morgens ab 07.10 Uhr, nachmittags ab 13.20 Uhr; bei späterem Unterrichtsbeginn erst in der Pause. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schülerinnen und Schüler die Schulhäuser innert 10 Minuten.
Unterricht
Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schülerinnen und Schüler auch ausserhalb der Schulzimmer ruhig.
Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt.
Schulzimmer
Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht.
Pausen
Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
Fahrräder und Mofas
Fahrräder, Mofas und Scooter werden im Veloständer bei den zugewiesenen Nummern abgestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an diesen Fahrzeugen. Das Tragen des Velohelms ist obligatorisch. Die Velounterstände sind weder Spiel- noch Pausenplatz.
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
Auf dem ganzen Schulareal, im Schulhaus und in den Schulzimmern ist der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, MP3-Player, Gameboy und anderen ICT-Geräten untersagt. In dringenden Fällen kann die Benutzung des Mobiltelefons bei einer Lehrperson erfragt und bewilligt werden.
Rauchen und Alkohol
Auf der gesamten Schulanlage ist für Schülerinnen und Schüler jeglicher Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Drogen verboten.
Kleider
Angemessene und saubere Kleidung ist Pflicht. Gewalt verherrlichende, sexistische, rassistische oder faschistische Texte und Symbole auf der Kleidung sind verboten. In den Gebäuden ist während des Unterrichts das Tragen von Kopfbedeckungen nicht erlaubt.
Gewalt
Physische und psychische Gewalt tolerieren wir nicht.
Das Mitnehmen von Waffen (auch Imitationen) ist verboten.
Sorgfaltspflicht
Auf dem Schulareal werden die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt. Spucken ist nicht erlaubt.
Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Eigentum Dritter haften die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern. Vorkommnisse sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.
Durchsetzung
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Regelverstösse werden geahndet.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung liegt bei den Eltern,
- wenn die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal eine Veranstaltung besuchen oder ihre Freizeit verbringen.
- wenn sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg befinden.
- wenn Schülerinnen und Schüler private Behandlungstermine (z. B. Arzt, Zahnarzt, Therapie) wahrnehmen.
- ab zehn Minuten nach Schulschluss, wenn ein klares Ende des Unterrichtes angezeigt wurde.
Die Verantwortung liegt bei der Schule:
- auf Ausflügen, in Lagern und bei obligatorischen Schulanlässen.
- während des Unterrichts und der Pausen.
- während stundenplanbedingter Zwischenstunden oder einzelner Ausfallstunden.
- in der Tagesschule.