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AKTUELL

Regelungen zum Schulbetrieb

Absenzenordnung

Entschuldigte Absenzen

Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Der Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfalls in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalts eines Elternteils nicht möglich
  • Schularzt
  • Schulzahnarzt
  • Erziehungsberatung
  • Prüfungsaufgebote
  • Wohnungswechsel der Familie
  • Arzttermine
  • Zahnarzttermine

Arzt- und Zahnarzttermine sind nach Möglichkeit auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Für diese Absenzen bringen die Schülerinnen und Schüler der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung.

Die Absenz wird als entschuldigt im Beurteilungsbericht eingetragen.


Fünf freie Halbtage pro Schuljahr

Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse. Bezug:
  • Einzeln oder zusammenhängend, nicht in Einzellektionen aufteilbar.
  • Unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen.
  • Ohne Angabe von Gründen.
  • Orientierung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers durch die Eltern, schriftlich, bis spätestens am Mittag des vorangehenden Schultags (z. B. Freitagmittag für Montag).
  • Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
Absenzen wegen Bezugs von Halbtagen werden nicht im Beurteilungsbericht eingetragen.


Dispensationen für einzelne Absenzen

Neben den freien Halbtagen kann die Schulleitung auf ein schriftliches Gesuch der Eltern hin weitere Dispensationsgründe anerkennen:
  • Der Arbeitgeber bestätigt, dass die Ferienkoordination wegen des Berufs der Eltern nicht möglich ist.
Diese Absenzen werden im Beurteilungsbericht eingetragen.
  • Schnupperlehren können nicht in den Ferien gemacht werden.

Diese Absenzen werden nicht im Beurteilungsbericht eingetragen.

Das Gesuch ist vier Wochen zum Voraus, schriftlich und begründet, bei der Schulleitung einzureichen.


Regelmässige Dispensationen

Die Eltern können ihre Kinder mit einer schriftlichen Mitteilung an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer ohne Angabe von Gründen von religiösen Themen im Fach Natur-Mensch-Mitwelt dispensieren.

Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Gesuch hin von einzelnen Fächern oder aus religiösen Gründen an bestimmten Tagen dispensieren.

Diese Absenzen werden nicht im Beurteilungsbericht eingetragen.


Nachholunterricht

Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.


Absenzenregelung im Kindergarten

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, ihr Kind regelmässig und pünktlich in den Kindergarten zu schicken. Bei Krankheit und Unvorhergesehenem kann das Kind vor Kindergartenbeginn
(08.00 - 08.15 Uhr) telefonisch im Kindergarten abgemeldet werden.
Absenzen aus anderen Gründen teilen Sie der Kindergärtnerin bitte frühzeitig mit:
bis 1 Woche: schriftlich mit Absenzenmeldung
mehr als 1 Woche: schriftliche Begründung an Schulleitung.